Unser AufgabenfeldKataster- & Ingenieurvermessung im Überblick
Katastervermessung
Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind wie das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeoSH) befugt, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durchzuführen.
In Schleswig-Holstein stehen sie unter Aufsicht des Innenministeriums.
Hoheitliche Vermessungen sind:
- Grenzherstellung
- Teilungsvermessung
- Gebäudeeinmessung
Ingenieurvermessung
Berufsaufgabe des beratenden Ingenieurs und der beratenden Ingenieurin ist die Ausübung von Ingenieurstätigkeiten.
Ingenieurstätigkeiten sind:
- Erstellung von Bestandsplänen und Lage- und Höhenplänen
- amtliche Lage- und Höhenpläne der Stadt Kiel
- Gebäudeabsteckung
- Achsabsteckung
- Bauüberwachung
Wie alle öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind wir an die Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) gebunden. Als beratende Ingenieure sind wir an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden und unterliegen daher ausschließlich dem Leistungswettbewerb.
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Kontakt & Anfahrt
- Sophienblatt 88-90 in 24114 Kiel
- 0431 / 6 24 25
- buero∂vermessung-jess-kiel.de
- Mo. - Do.:
- 07:00 - 16:30 Uhr
- Fr.:
- 07:00 - 13:00 Uhr
- Sowie Termine nach Vereinbarung.
Beratender Ingenieur in Kaltenkirchen Kontakt & Anfahrt
- Kisdorfer Weg 15b in 24568 Kaltenkirchen
- 04191 / 38 69
- buero@vermessung-jess-kaltenkirchen.de