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Öffentlich bestellter Vermessungs­ingenieur

Mo. - Do.:
07:00 - 16:30 Uhr
Fr.:
07:00 - 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung.

Beratender Ingenieur in Kaltenkirchen

Unser AufgabenfeldKataster- & Ingenieur­vermessung im Überblick

Kataster­vermessung

Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind wie das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeoSH) befugt, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durchzuführen.

In Schleswig-Holstein stehen sie unter Aufsicht des Innenministeriums.

Hoheitliche Vermessungen sind:

  • Grenzherstellung
  • Teilungsvermessung
  • Gebäudeeinmessung

Ingenieur­vermessung

Berufsaufgabe des beratenden Ingenieurs und der beratenden Ingenieurin ist die Ausübung von Ingenieurstätigkeiten.

Ingenieurstätigkeiten sind:

  • Erstellung von Bestandsplänen und Lage- und Höhenplänen
  • amtliche Lage- und Höhenpläne der Stadt Kiel
  • Gebäudeabsteckung
  • Achsabsteckung
  • Bauüberwachung

Wie alle öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind wir an die Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) gebunden. Als beratende Ingenieure sind wir an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden und unterliegen daher ausschließlich dem Leistungswettbewerb.

Öffentlich bestellter Vermessungs­ingenieur Kontakt & Anfahrt

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