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Öffentlich bestellter Vermessungs­ingenieur

Sophienblatt 88-90 in 24114 Kiel
Mo - Do:
07:00 - 16:30
Fr:
07:00 - 13:00

Sowie Termine nach Vereinbarung.

Beratender Ingenieur in Kaltenkirchen

Kisdorfer Weg 15b in 24568 Kaltenkirchen

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Beratender Ingenieur in Kaltenkirchen

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Grenzherstellung- und Vermessung für ganz Schleswig-Holstein

Die Grenzherstellung ist für diverse Anforderung eine passende Lösung. So berät sie unser Vermessungsbüro, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Grenzmarken noch richtig stehen oder die Grenze in der Örtlichkeit nicht zu erkennen sind.

Wenn Sie nun eine Grenze feststellen lassen wollen, empfehlen wir eine Beratung unmittelbar vor der Antragstellung. So können wir Ihnen genau aufzeigen, wie viele Grenzpunkte maximal hergestellt werden sollten.

Für eine genaue Berechnung der Kosten für Ihre individuelle Grenzherstellung / Grenzvermessung bitten wir Sie um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme. So können wir Ihnen ein schnelles und sicheres Durchführen Ihrer Vermessung ermöglichen.

Ihre Anforderungen sind unsere Herausforderungen. Wir freuen uns auf eine grenzenlos Gute Zusammenarbeit!

Gebührenbeispiel für eine Grenzherstellung / Grenzvermessung:

  • Das Grundstück hat einen Wert von circa 70 €/m².
  • Drei Grenzpunkte müssen hergestellt werden.
  • Die Vermessung muss nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO, VergVO-ÖbVI) vom 5. Oktober 2022 abgerechnet werden.
  • Die Gebühr berechnet sich aus: (Grundgebühr + Punktgebühr) x Bodenwertfaktor zuzüglich MwSt. und Auslagen an das Katasteramt.
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