Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Öffentlich bestellter Vermessungs­ingenieur

Sophienblatt 88-90 in 24114 Kiel
Mo - Do:
07:00 - 16:30
Fr:
07:00 - 13:00

Sowie Termine nach Vereinbarung.

Beratender Ingenieur in Kaltenkirchen

Kisdorfer Weg 15b in 24568 Kaltenkirchen

Öffentlich bestellter Vermessungs­ingenieur

Sophienblatt 88-90 in 24114 Kiel
Mo - Do:
07:00 - 16:30
Fr:
07:00 - 13:00

Sowie Termine nach Vereinbarung.

Beratender Ingenieur in Kaltenkirchen

Kisdorfer Weg 15b in 24568 Kaltenkirchen

Teilungs­vermessung für ganz Schleswig-Holstein

Wann ist eine sogenannte Teilungsvermessung erforderlich? Das klassische Beispiel für eine Teilungsvermessung ist der Erwerb eines Grundstücksteils für eine Doppelhaushälfte? Aber auch, wenn Grundstücksteile veräußert werden, muss meist eine Teilungsvermessung durchgeführt werden. Wenn also eine katasteramtliche Vermessung notwendig wird, können wir in unserer Aufgabe als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur diese Teilungsvermessung auf Ihren Antrag hin durchführen.

Die daraus hervorgegangenen Ergebnisse werden dem Landesamt und der zuständigen Abteilung des Landesamts für Vermessung und Geoinformation zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.

Sie wollen, dass wir Ihre Teilungsvermessung durchführen und möchten die zu erwartenden Kosten überschlagen? Wir beraten Sie individuell und persönlich zu Ihrem Projekt und sagen Ihnen gerne, in welchem Bereich sich die Kosten für Sie belaufen werden.

Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und unserem fachlichen Know-How. Es lohnt sich.

Gebührenbeispiel für eine Teilungsvermessung:

  • Aus dem alten 630 m² großen Flurstück werden 300 m² herausgetrennt. Das Grundstück hat einen Wert von circa 70 €/m².
  • Zwei Grenzsteine werden neu gesetzt – weitere Grenzpunkte werden nicht hergestellt.
  • Der Truppführer und der Gehilfe sind mit der Grundgebühr abgegolten. Das Vermarkungsmaterial ist ebenso kostenfrei.
  • Die Vermessung muss nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO, VergVO-ÖbVI) vom 5. Oktober 2022 abgerechnet werden.
Zum Seitenanfang